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Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung und Tipps 2026

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, worauf der Medizinische Dienst achtet und wie Sie sich vorbereiten. Mit Punktetabelle und Pflegegeld 2026.

Sabine KrügerStand 24. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Älteres Paar sitzt entspannt zusammen auf der Terrasse

Der Pflegegrad öffnet die Tür zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag und auch den Zuschuss für einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad. Viele Familien stellen den Antrag zu spät, weil sie glauben, die Hilfe sei noch nicht nötig genug. Hier lesen Sie, wie der Antrag abläuft, worauf die Gutachterin achtet und wie Sie sich gut auf den Besuch vorbereiten.

Wann lohnt sich der Antrag?

Früher als die meisten denken. Ein Pflegegrad setzt nicht voraus, dass jemand bettlägerig ist. Es geht darum, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Typische Anzeichen sind:

  • Treppen gehen nur noch mit Festhalten, Pausen oder Begleitung
  • Hilfe beim Duschen, Baden oder Anziehen
  • Medikamente werden vergessen oder verwechselt
  • Einkaufen, Kochen und Arztbesuche klappen nicht mehr allein
  • Unsicherheit bei der Orientierung, auch tageweise

Trifft einiges davon zu, stellen Sie den Antrag. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts, und Sie können ihn später erneut stellen, wenn sich die Lage verändert.

So stellen Sie den Antrag

  1. Pflegekasse kontaktieren. Ein kurzer Anruf oder ein Satz per Brief reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt.
  2. Formular ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen einen Fragebogen. Angehörige dürfen helfen oder mit Vollmacht unterschreiben.
  3. Begutachtung. Der Medizinische Dienst kommt nach Hause, bei Privatversicherten Medicproof. Manchmal findet die Begutachtung auch per Telefon oder Video statt.
  4. Bescheid. Die Kasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit und schickt das Gutachten mit.

Erst den Antrag, dann die Unterlagen

Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis Arztbriefe und Formulare vollständig sind. Rufen Sie zuerst an und sichern Sie sich das Datum. Die Unterlagen reichen Sie nach.

Was bei der Begutachtung zählt

Die Gutachterin bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt dafür Punkte. Die Bereiche fließen unterschiedlich stark in das Ergebnis ein:

BereichGewicht
Mobilität, etwa Treppensteigen und Aufstehen10 %
Geistige Fähigkeiten oder Verhalten (der höhere Wert zählt)15 %
Selbstversorgung, etwa Waschen, Essen, Anziehen40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
Alltag und soziale Kontakte15 %

Aus der Summe ergibt sich der Pflegegrad:

PflegegradGesamtpunktePflegegeld im Monat
112,5 bis unter 27keins, aber Entlastungsbetrag und Zuschuss für Umbauten
227 bis unter 47,5347 €
347,5 bis unter 70599 €
470 bis unter 90800 €
5ab 90990 €

So bereiten Sie den Besuch vor

  • Pflegetagebuch führen. Schreiben Sie ein bis zwei Wochen lang auf, wobei und wie lange geholfen wird, auch nachts.
  • Unterlagen bereitlegen. Arztbriefe, Medikamentenplan, Krankenhausberichte und vorhandene Hilfsmittel.
  • Nicht beschönigen. Viele Ältere zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite. Beschreiben Sie einen normalen, auch einen schlechten Tag.
  • Angehörige dazuholen. Wer im Alltag hilft, kennt die Lücken am besten und sollte beim Termin dabei sein.
  • Wohnung zeigen. Sprechen Sie die Treppe und das Bad an. Die Gutachterin kann Umbauten und Hilfsmittel direkt im Gutachten empfehlen.

Bescheid zu niedrig? Widerspruch einlegen

Lesen Sie das Gutachten genau. Fehlt etwas oder stimmt eine Einschätzung nicht, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzes Schreiben genügt, die Begründung können Sie nachreichen. Unterstützung bekommen Sie kostenlos bei der Pflegeberatung Ihrer Kasse oder beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Verschlechtert sich der Zustand später, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren ist dasselbe.

Was Sie mit dem Pflegegrad bekommen

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unter anderem zu:

  • Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder Sachleistungen für einen Pflegedienst (ab Pflegegrad 2)
  • Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag (ab Pflegegrad 1)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe und Bettschutz
  • bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten wie einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche (ab Pflegegrad 1)

Wie der Zuschuss für einen Treppenlift genau funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Treppenlift: Kosten, Zuschuss und Antrag.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse. Sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse, ein Anruf dort genügt, um den Antrag zu stellen.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Hält sie die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche Verspätung.

Ab wann gibt es Geld?

Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.

Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats. Die Begründung können Sie nachreichen.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen
  3. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld
  5. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  6. Medizinischer Dienst Bund: Pflegebegutachtung